Gütesiegel “anerkannte psychomotorische Kita”
Das Institut für angewandte Bewegungsforschung (IfaB) im Förderverein Psychomotorik erkennt Kindertagesstätten als psychomotorische Einrichtung an, die sich in Hinblick auf Personal, Räumlichkeit und Konzeption qualifizieren.
Für den Qualifizierungsprozess in den genannten Bereichen sind folgende Kriterien wegweisend:
1. Das Personal:
Das Personal der Kindertageseinrichtung setzt sich in intensiver Form (zum Beispiel Zusatzqualifikation Psychomotorik der einzelnen MitarbeiterInnen, Teamfortbildungen zur Umsetzung in der Einrichtung…) mit dem Konzept der Psychomotorik auseinander und ist in der Lage, die Kinder auf dieser Grundlage ganzheitlich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Hierzu bietet auch die Rheinische Akademie eine Vielzahl an geeigneten Fortbildungen an.
2. Die Räumlichkeiten:
Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte sollen im Innen- und Außenbereich geeignet sein, psychomotorische Aktivitäten – darunter insbesondere den Bewegungsbereich – zu unterstützen.
Mit Vorschlägen zur Raumgestaltung hilft die Fachgruppe „Prägung“ weiter.
3. Konzeption:
In der Konzeption der Einrichtung wird die Psychomotorik als ein tragender Teil der pädagogischen Intentionen und Maßnahmen deutlich.
4. Das Zusammenwirken aller Beteiligten:
Das psychomotorische Konzept wird von allen Beteiligten (Träger, Eltern, ErzieherInnen etc.) diskutiert und mitgetragen. Es werden Erwartungen im Bereich der Organisations- und Kommunikationsstruktur der Einrichtung formuliert und umgesetzt.
Das Gütesiegel wird im Juni 2010 an die Verantwortlichen des Bewegungskindergartens “Mobile” des TV Jahn Rheine übergeben.
In allen genannten Bereichen bietet der Förderverein Psychomotorik Hilfen zur Umsetzung der Zielvorstellungen an. Die Anerkennung als psychomotorische Einrichtung ist nicht daran gebunden, dass auf diese Hilfen zurückgegriffen wird.
Mit der Anerkennung verbunden ist die Ausstellung eines Zertifikates auf drei Jahre. Eine Verlängerung der Auszeichnung ist nach drei Jahren in Folge einer einer erneuten Überprüfung der genannten Kriterien vorgesehen.
Mit einem durch das Institut für angewandte Bewegungsforschung (IfaB) für den Zeitraum der Anerkennung verliehenen Hinweisschild kann die Kindertagesstätte auch nach außen auf die Anerkennung und ihren Arbeitsschwerpunkt aufmerksam machen.